Fischerprüfung Schleswig-Holstein · Landesspezifische Fragen (LsF) Schleswig-Holstein · Frage 19

Ist es in Schleswig-Holstein zulässig, an einem Gemeinschaftsfischen teilzunehmen?

ANein, Gemeinschaftsfischen sind in Schleswig-Holstein grundsätzlich nicht erlaubt.
BJa, aber nur, wenn alle gefangenen Fische unverzüglich schonend zurückgesetzt werden.
CJa, sofern die rechtlichen Bedingungen für Gemeinschaftsfischen erfüllt sind. · richtig
Warum · KI-ErklärungIn Schleswig-Holstein darfst du an Gemeinschaftsfischen teilnehmen, solange die gesetzlichen Vorgaben wie das Tierschutz- und Fischereirecht eingehalten werden. Reine Wettkämpfe um Geld- oder Sachpreise sowie das fischereirechtlich unbegründete Zurücksetzen maßiger Fische sind verboten. Die sinnvolle Verwertung des Fangs muss stets im Vordergrund stehen.