Fischerprüfung Schleswig-Holstein · Rechtskunde (Rk) · Frage 44

Welche Verordnung muss beim Betäuben und Töten von Fischen beachtet werden?

ABundeswildschutzverordnung
BBundesartenschutzverordnung
CTierschutz-Schlachtverordnung. · richtig
Warum · KI-ErklärungDie Tierschutz-Schlachtverordnung regelt bundesweit das Betäuben und Töten von Tieren, einschließlich Fischen. Sie stellt sicher, dass Fischen vor und bei der Schlachtung keine vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Deshalb musst du dich beim sachgerechten Betäuben und Töten deines Fangs zwingend an diese Vorgaben halten.