Fischerprüfung Schleswig-Holstein · Landesspezifische Fragen (LsF) Schleswig-Holstein · Frage 27

Wann ist ein Gemeinschaftsfischen in Schleswig-Holstein zulässig?

AWenn es dazu dient, Besatzfische für ein anderes Gewässer zu fangen.
BWenn der Fang sinnvoll verwertet wird und der Hegepflichtige der Veranstaltung zugestimmt hat. · richtig
CWenn die Fische nach Feststellung von Länge und Gewicht alle unverzüglich zurückgesetzt werden.
Warum · KI-ErklärungIn Schleswig-Holstein darf ein Gemeinschaftsfischen nur stattfinden, wenn der Hegepflichtige des Gewässers der Veranstaltung vorher ausdrücklich zugestimmt hat. Zudem verlangt das Tierschutz- und Fischereirecht einen vernünftigen Grund für das Angeln, weshalb die gefangenen Fische zwingend sinnvoll verwertet werden müssen.