Wann ist ein Gemeinschaftsfischen in Schleswig-Holstein zulässig?
Warum · KI-ErklärungIn Schleswig-Holstein darf ein Gemeinschaftsfischen nur stattfinden, wenn der Hegepflichtige des Gewässers der Veranstaltung vorher ausdrücklich zugestimmt hat. Zudem verlangt das Tierschutz- und Fischereirecht einen vernünftigen Grund für das Angeln, weshalb die gefangenen Fische zwingend sinnvoll verwertet werden müssen.