Fischerprüfung Schleswig-Holstein · Landesspezifische Fragen (LsF) Schleswig-Holstein · Frage 77

Zu welchen Zeiten muss die Krautung von Fließgewässern unterbleiben?

AWährend der Frühjahrshochwasser.
BVom 1. Januar bis zum 15. April.
CVor und während der Schon- und Laichzeiten der jeweils vorkommenden Fischarten. · richtig
Warum · KI-ErklärungDie Krautung muss vor und während der Schon- sowie Laichzeiten unterbleiben, um die Fortpflanzung der Fische nicht zu stören. Wasserpflanzen dienen vielen Arten als Laichsubstrat sowie als Schutz- und Rückzugsraum für Eier und Jungfische. Ein vorzeitiger Rückschnitt würde die Gelege zerstören und den Fischbestand gefährden.