Fischerprüfung Schleswig-Holstein · Landesspezifische Fragen (LsF) Schleswig-Holstein · Frage 9

Dürfen Angelgeräte fangfertig an oder auf Gewässern mitgeführt werden, auf denen man nicht zum Fischfang berechtigt ist?

AJa, aber nur, wenn mit diesen Geräten am gleichen Tag an anderen Gewässern geangelt wird.
BJa
CNein · richtig
Warum · KI-ErklärungAn Gewässern, für die du keine Fangberechtigung besitzt, darfst du deine Angelgeräte nicht fangfertig mitführen. Die Ruten müssen unmontiert oder sicher verpackt sein, damit kein Verdacht auf Schwarzangelei entsteht.