Fischerprüfung Schleswig-Holstein · Rechtskunde (Rk) · Frage 58

Wo soll der Fischfang aus Gründen des Tierschutzes unterbleiben?

AAn Orten, an denen das sichere Anlanden eines Fisches nicht möglich ist. · richtig
BAn sehr flachen Stellen.
CAn Stellen mit hohem Wellengang.
Warum · KI-ErklärungAus Gründen des Tierschutzes musst du einen gehakten Fisch zügig und schonend landen können. Ist ein sicheres Anlanden wegen steiler Ufer, Hindernissen oder Bauwerken nicht möglich, drohen dem Tier erhebliche Schmerzen und Verletzungen. Deshalb musst du an solchen Stellen auf das Angeln verzichten.