Fischerprüfung Schleswig-Holstein · Landesspezifische Fragen (LsF) Schleswig-Holstein · Frage 43

Was versteht man unter einem Laichschonbezirk?

AEin naturschutzrechtlich zur Laichzeit von Fischen und Amphibien geschützter Gewässerteil
B"Ein fischereirechtlich geschützter Gewässerteil mit besonders geeigneten Laich- und Aufwuchsplätzen für Fische.“ · richtig
CEin naturschutzrechtlich zur Laichzeit der Amphibien geschützter Gewässerteil
Warum · KI-ErklärungEin Laichschonbezirk wird nach dem Fischereirecht und nicht nach dem Naturschutzrecht ausgewiesen. Er schützt gezielt Gewässerbereiche, die für Fische ideale Bedingungen zum Ablaichen und für das Heranwachsen der Brut bieten. Dort gelten besondere Einschränkungen für den Fischfang, um den Fischbestand nachhaltig zu sichern.