Fischerprüfung Schleswig-Holstein · Landesspezifische Fragen (LsF) Schleswig-Holstein · Frage 26

Unterliegt Magnetfischen dem Fischereirecht?

ANein, es ist aber eine dem Angeln ähnliche Betätigung und erfordert deshalb einen Fischereierlaubnisschein.
BJa, es darf nur von Personen ausgeübt werden, die einen gültigen Fischereischein sowie einen Erlaubnisschein für das Gewässer besitzen.
CNein, es ist kein Fischfang. Man benötigt aber die Erlaubnis des Gewässereigentümers sowie ggf. behördliche Genehmigungen. · richtig
Warum · KI-ErklärungDas Fischereirecht regelt ausschließlich den Fang und die Hege von Fischen und anderen Wassertieren, weshalb das Bergen von Gegenständen mit einem Magneten nicht darunterfällt. Du benötigst dafür keinen Fischereischein, musst jedoch die Zustimmung des Gewässereigentümers einholen und je nach Region weitere behördliche Vorgaben wie den Denkmalschutz beachten.