Fischerprüfung Schleswig-Holstein · Gewässerökologie (GeÖ) · Frage 122

Wer darf Fischbesatzmaßnahmen durchführen, sofern die Besatzmaßnahme sinnvoll ist?

AImmer der Gewässereigentümer.
BNur der Fischereiberechtigte / Fischereirechtsinhaber / Fischereipächter. · richtig
CJeder Erlaubnisscheininhaber
Warum · KI-ErklärungFischbesatzmaßnahmen greifen direkt in das Gewässerökosystem ein und sind untrennbar mit der fischereilichen Bewirtschaftung verbunden. Daher dürfen ausschließlich Personen mit dem entsprechenden Fischereirecht oder die Pächter über den Besatz entscheiden und diesen durchführen. Einfache Erlaubnisscheininhaber oder reine Gewässereigentümer ohne Fischereirecht haben diese Befugnis nicht.