Fischerprüfung Schleswig-Holstein · Landesspezifische Fragen (LsF) Schleswig-Holstein · Frage 48

Welche Aussage zum Fischereipachtvertrag ist zutreffend?

AFischereipachtverträge können mündlich oder schriftlich geschlossen werden, die Pachtzeit beträgt ausnahmslos mindestens 12 Jahre.
BFischereipachtverträge sind schriftlich abzuschließen, kürzere Pachtzeiten als 12 Jahre kann die obere Fischereibehörde zulassen. · richtig
CWer ein Fischereirecht pachten möchte muss seit mindestens drei Jahren einen gültigen Fischereischein besitzen.
Warum · KI-ErklärungIn Schleswig-Holstein schreibt das Fischereigesetz für Fischereipachtverträge zwingend die Schriftform vor. Zudem ist eine Mindestpachtdauer von zwölf Jahren vorgesehen, von der die obere Fischereibehörde in begründeten Fällen Ausnahmen genehmigen kann.