Fischerprüfung Schleswig-Holstein · Landesspezifische Fragen (LsF) Schleswig-Holstein · Frage 6

Darf ein Fischereiberechtigter die rechtlich bestimmten Mindestmaße für sein Gewässer verändern?

ANein, die Vorgaben nach BiFVO und KüFVO gelten ausnahmslos.
BJa, der Fischereiberechtigte ist für die Hege verantwortlich und kann Mindestmaße aus sachlichen Gründen erhöhen. · richtig
CJa, der Fischereiberechtigte ist für die Hege verantwortlich und kann Mindestmaße nach freiem Ermessen verändern.
Warum · KI-ErklärungAls Fischereiberechtigter trägst du die Verantwortung für die Hege und den Schutz des Fischbestandes in deinem Gewässer. Du darfst die gesetzlichen Mindestmaße daher aus sachlichen Gründen anheben, um den Bestand besser zu schützen. Ein Absenken unter die gesetzlichen Vorgaben oder willkürliche Änderungen nach freiem Ermessen sind hingegen nicht erlaubt.