Brauchen Personen ab vollendetem 14. Lebensjahr an jedem Gewässer in Schleswig-Holstein zum Angeln einen Fischereischein?
Warum · KI-ErklärungIn Schleswig-Holstein gilt zwar grundsätzlich die Fischereischeinpflicht ab 14 Jahren, das Landesfischereigesetz sieht jedoch gezielte Ausnahmen vor. An gewerblich bewirtschafteten Anlagen wie Angelteichen und Angelkuttern sowie an bestimmten privaten Kleingewässern darfst du unter festgelegten Voraussetzungen auch ohne eigenen Fischereischein angeln. Ein Fischereiberechtigter allein kann diese gesetzliche Pflicht nicht eigenmächtig aufheben.