Fischerprüfung Schleswig-Holstein · Landesspezifische Fragen (LsF) Schleswig-Holstein · Frage 17

Ist Angeln ohne Fischereierlaubnisschein eine Straftat, auch wenn kein Fangerfolg vorliegt?

AJa, schon das Führen fangfertiger Geräte am Gewässer ist ohne Fischereierlaubnisschein verboten. · richtig
BNein, der Straftatbestand ist nur erfüllt, wenn weder ein Fischereischein noch ein Erlaubnisschein vorliegt.
CNein, erst der Fang eines Fisches erfüllt den Straftatbestand.
Warum · KI-ErklärungBereits das Führen fangfertiger Angelgeräte an oder auf Gewässern gilt rechtlich als Ausübung des Fischfangs. Wenn du dafür keinen Erlaubnisschein hast, erfüllst du den Straftatbestand der Fischwilderei, weshalb ein tatsächlicher Fangerfolg gar nicht notwendig ist.