Ist Angeln ohne Fischereierlaubnisschein eine Straftat, auch wenn kein Fangerfolg vorliegt?
Warum · KI-ErklärungBereits das Führen fangfertiger Angelgeräte an oder auf Gewässern gilt rechtlich als Ausübung des Fischfangs. Wenn du dafür keinen Erlaubnisschein hast, erfüllst du den Straftatbestand der Fischwilderei, weshalb ein tatsächlicher Fangerfolg gar nicht notwendig ist.