Fischerprüfung Schleswig-Holstein · Rechtskunde (Rk) · Frage 29

Was versteht man im Wasserrecht unter dem Begriff Gemeingebrauch?

ADas allen zustehende Recht, Gewässer ohne besondere Erlaubnis in einem bestimmten Ausmaß zu nutzen. · richtig
BDer Begriff umfasst alle in dem Gewässer verbotenen Handlungen.
CGemeingebrauch sind Handlungen, die erlaubt sind, wenn ein gültiger Fischereischein und ein Erlaubnisschein vorliegen.
Warum · KI-ErklärungDer Gemeingebrauch erlaubt es jedem Bürger, oberirdische Gewässer im Rahmen der Gesetze ohne behördliche Erlaubnis zu nutzen, beispielsweise zum Baden oder Tränken von Vieh. Dieses Recht gilt für die Allgemeinheit, umfasst jedoch nicht das Angeln, da dafür gesonderte fischereirechtliche Erlaubnisse erforderlich sind.