Fischerprüfung Schleswig-Holstein · Landesspezifische Fragen (LsF) Schleswig-Holstein · Frage 72Wie soll mit kranken und verendeten Fischen im Gewässer verfahren werden?
ADie Fische sind herauszufangen und unschädlich zu entsorgen. Bei Verdacht auf eine meldepflichtige Fischkrankheit ist die örtlich zuständige Veterinärbehörde zu informieren. · richtig
BDer Fischbestand ist sofort durch intensives Hegefischen zu verringern, um die Gefahr einer Ausbreitung der Krankheit zu verringern. Alle Fische sind unschädlich zu entsorgen.
CNach dem Verenden sind die Fische abzusammeln und sinnvoll zu verwerten, etwa durch Abgabe als Futtermittel an einen Wildpark.
Warum · KI-ErklärungDurch das Herausfangen und unschädliche Beseitigen kranker oder toter Fische verhinderst du, dass sich Erreger im Gewässer weiter ausbreiten. Da manche Fischseuchen meldepflichtig sind und ganze Bestände gefährden können, musst du bei einem entsprechenden Verdacht umgehend die zuständige Veterinärbehörde einschalten.