Fischerprüfung Schleswig-Holstein · Rechtskunde (Rk) · Frage 18

Was besagt § 1 Tierschutzgesetz?

ANiemand darf einem Tier ohne einen vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. · richtig
BNiemand darf ohne Sachkunde ein Tier töten.
CNiemand darf ohne vernünftigen Grund Pflanzen, Tiere oder Lebensräume beeinträchtigen.
Warum · KI-ErklärungDer Grundsatz des Tierschutzgesetzes legt fest, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Für dich als Angler bedeutet das, dass der Fang und die Verwertung von Fischen als Nahrung als solcher vernünftiger Grund gelten, du die Tiere dabei aber stets schonend behandeln musst.