Fischerprüfung Schleswig-Holstein · Rechtskunde (Rk) · Frage 28

Was versteht man im Fischereirecht unter dem Begriff Schonzeit?

ADie Zeit, in der ein Gewässer nicht befischt werden darf.
BDie Zeit, in der aus Hegegründen keine Erlaubnisscheine ausgegeben werden.
CDie Zeit, in der eine Fischart nicht gezielt befischt werden darf. · richtig
Warum · KI-ErklärungDie Schonzeit dient dem Schutz einer bestimmten Fischart, meist während ihrer Fortpflanzungsphase. In diesem Zeitraum darfst du diese Art nicht gezielt beangeln, und versehentlich gefangene Fische musst du unverzüglich und schonend zurücksetzen. Das Angeln auf andere Fischarten im selben Gewässer bleibt dabei grundsätzlich erlaubt.