Fischerprüfung Schleswig-Holstein · Rechtskunde (Rk) · Frage 31

Welche Anforderungen sind an das Betäuben und Töten von Fischen gestellt?

AFische betäuben und töten darf nur, wer seit mindestens sechs Monaten einen Fischereischein besitzt.
BDer Nachweis der Sachkunde (Kenntnisse und Fähigkeiten). · richtig
CFische betäuben und töten darf nur, wer einen gültigen Fischereischein besitzt.
Warum · KI-ErklärungNach dem Tierschutzrecht darfst du Wirbeltiere wie Fische nur betäuben und töten, wenn du die dafür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Diesen Sachkundenachweis erbringst du in der Regel durch das Bestehen der Fischerprüfung.