Fischerprüfung Schleswig-Holstein · Landesspezifische Fragen (LsF) Schleswig-Holstein · Frage 65

Wer ist für die Untersuchung krankheitsverdächtiger Fische zuständig?

ADie obere Fischereibehörde.
BDas örtlich zuständige Gesundheitsamt.
CDas örtlich zuständige Veterinäramt. · richtig
Warum · KI-ErklärungFür die Feststellung von Tierseuchen und die Untersuchung erkrankter Tiere ist immer die Veterinärverwaltung verantwortlich. Wenn du krankheitsverdächtige Fische findest, musst du dich daher an das örtlich zuständige Veterinäramt wenden. Das Gesundheitsamt ist hingegen nur für die menschliche Gesundheit zuständig.