Fischerprüfung Schleswig-Holstein · Rechtskunde (Rk) · Frage 1

An welchen wasserbaulichen Anlagen darf aufgrund fischereilicher Vorschriften grundsätzlich nicht geangelt werden?

AAn Schleusen und Anlegestellen.
BAn künstlichen Ufern mit einem Höhenunterschied von mehr als 1 m zur Wasseroberfläche.
CAn und in Fischwanderhilfen. · richtig
Warum · KI-ErklärungFischwanderhilfen wie Fischtreppen dienen dem ungehinderten Auf- und Abstieg der Fische und sind gesetzlich besonders geschützt. Das Angeln ist an und in diesen Anlagen grundsätzlich verboten, damit wandernde Fische an diesen Engstellen nicht gezielt und leicht gefangen oder gestört werden.