Fischerprüfung Schleswig-Holstein · Rechtskunde (Rk) · Frage 57

Wo sind die Schonzeiten rechtlich geregelt?

AVorrangig in den Fischereigesetzen und Fischereiverordnungen der Bundesländer, ergänzend in unmittelbar geltenden Vorschriften der EU und des Bundes · richtig
BFür heimische Arten im Fischereigesetz, für nichtheimische Arten in der Artenschutzverordnung.
CInnerhalb des Hoheitsgebietes in Fischereiverordnungen der Bundesländer, außerhalb in unmittelbar geltenden EU-Verordnungen.
Warum · KI-ErklärungIn Deutschland ist das Fischereirecht Ländersache, weshalb die Schonzeiten vor allem in den jeweiligen Landesfischereigesetzen und Landesverordnungen festgelegt sind. Für bestimmte Gewässer oder Arten gelten jedoch zusätzlich übergeordnete Regelungen des Bundes und der Europäischen Union. Daher musst du dich primär an den Landesvorschriften orientieren, aber auch Bundes- und EU-Recht beachten.