Fischerprüfung Schleswig-Holstein · Rechtskunde (Rk) · Frage 56

Wo sind die Schonmaße rechtlich geregelt?

AInnerhalb des Hoheitsgebietes in Fischereiverordnungen der Bundesländer, außerhalb in unmittelbar geltenden EU-Verordnungen.
BFür heimische Arten im Fischereigesetz, für nichtheimische Arten in der Artenschutzverordnung.
CIn den jeweiligen Fischereigesetzen und Fischereiverordnungen der Länder oder im unmittelbar geltenden EU-Recht. · richtig
Warum · KI-ErklärungIn Deutschland ist das Fischereirecht Ländersache, weshalb die Schonmaße vor allem in den Fischereigesetzen und Landesverordnungen festgelegt sind. Für Meeresgebiete und bestimmte Wanderfischarten gelten zudem verbindliche Regelungen des EU-Rechts direkt. Beide Rechtsquellen bestimmen somit, welche Mindestmaße du beim Angeln einhalten musst.