Fischerprüfung Schleswig-Holstein · Rechtskunde (Rk) · Frage 34

Welche Eigentumsverhältnisse liegen bei Fischen in offenen Gewässern vor?

ASie gehören dem Grundstückseigentümer.
BSie sind herrenlos. · richtig
CSie gehören dem Grundstückseigentümer, wenn das Gewässer höchstens 3 Hektar groß ist. Bei größeren Wasserflächen sind sie herrenlos.
Warum · KI-ErklärungIn offenen Gewässern lebende Fische gehören niemandem und gelten daher rechtlich als herrenlos. Das Fischereirecht gibt dir lediglich die Befugnis, dir diese Fische durch den Fang anzueignen und dadurch Eigentum an ihnen zu erwerben.