Fischerprüfung Schleswig-Holstein · Landesspezifische Fragen (LsF) Schleswig-Holstein · Frage 2

Aus welchen Gründen darf die obere Fischereibehörde Ausnahmen von den Bestimmungen über Mindestmaße und Schonzeiten zulassen?

ABei Verbuttung von Fischbeständen.
BZur Förderung von Tourismus und Fremdenverkehr an Küstengewässern.
CFür Lehr-, Versuchs- und Forschungszwecke. · richtig
Warum · KI-ErklärungDie obere Fischereibehörde darf Ausnahmen von Schonzeiten und Mindestmaßen bewilligen, wenn dies für wissenschaftliche Untersuchungen, Lehrveranstaltungen oder fischereiliche Versuche erforderlich ist. Wirtschaftliche Interessen wie der Tourismus oder biologische Phänomene wie die Verbuttung rechtfertigen solche behördlichen Ausnahmegenehmigungen hingegen nicht.