Fischerprüfung Schleswig-Holstein · Rechtskunde (Rk) · Frage 36

Welche Fanggeräte sind nach dem Fischereirecht grundsätzlich verboten?

ASchlepp- und Zugnetze.
BReusen und Langleinen.
CSchlingen, Reißangeln, Harpunen. · richtig
Warum · KI-ErklärungSchlingen, Reißangeln und Harpunen fügen Fischen erhebliche Qualen oder schwere Verletzungen zu und sind deshalb aus Tierschutzgründen gesetzlich verboten. Schleppnetze, Reusen oder Langleinen zählen dagegen zu den herkömmlichen Geräten der Berufsfischerei, die unter bestimmten Auflagen erlaubt sind.