Welche Fanggeräte sind nach dem Fischereirecht grundsätzlich verboten?
Warum · KI-ErklärungSchlingen, Reißangeln und Harpunen fügen Fischen erhebliche Qualen oder schwere Verletzungen zu und sind deshalb aus Tierschutzgründen gesetzlich verboten. Schleppnetze, Reusen oder Langleinen zählen dagegen zu den herkömmlichen Geräten der Berufsfischerei, die unter bestimmten Auflagen erlaubt sind.