Fischerprüfung Schleswig-Holstein · Landesspezifische Fragen (LsF) Schleswig-Holstein · Frage 61

Welcher Köder ist in Schleswig-Holstein verboten?

ADer lebende Köderfisch · richtig
BDer Gummifisch
CDer tote Köderfisch
Warum · KI-ErklärungIn Schleswig-Holstein ist die Verwendung lebender Köderfische aus Tierschutzgründen grundsätzlich verboten. Ein Wirbeltier darf nicht ohne vernünftigen Grund Schmerzen oder Leiden ausgesetzt werden. Für das Angeln auf Raubfische musst du daher auf tote Köderfische oder Kunstköder wie Gummifische zurückgreifen.