Welche Einschränkungen bei Freischneidearbeiten an Gewässern und auf anderen Flächen sind gemäß BNatSchG zu beachten?
Warum · KI-ErklärungZum Schutz brütender Vögel und anderer wild lebender Tiere verbietet das Bundesnaturschutzgesetz das Schneiden oder Beseitigen von Gehölzen und Röhrichten vom 1. März bis zum 30. September. In diesem Zeitraum darfst du an Gewässern keine größeren Rückschnitte durchführen, um die Brut- und Niststätten nicht zu zerstören. Ausnahmen gelten nur für behördlich angeordnete Maßnahmen oder schonende Form- und Pflegeschnitte.