Start / Hessen /Rechtskunde / Frage 80
Fischerprüfung Hessen · Rechtskunde · Frage 80

Darf der Fischereiausübungsberechtigte das Ufer an einem Campingplatz betreten?

AJa · richtig
BNein
CNur mit Genehmigung des Campingplatzbetreibers
Warum · KI-ErklärungDas hessische Fischereirecht räumt dir als Fischereiausübungsberechtigtem ein Uferbetretungsrecht ein, um die Fischerei ausüben zu können. Dieses Recht gilt grundsätzlich auch auf Campingplatzgeländen, weshalb du keine gesonderte Genehmigung des Betreibers benötigst. Dennoch musst du auf die Gäste Rücksicht nehmen und darfst bestehende Anlagen nicht beschädigen.