Darf der Fischereiausübungsberechtigte das Ufer an einem Campingplatz betreten?
Warum · KI-ErklärungDas hessische Fischereirecht räumt dir als Fischereiausübungsberechtigtem ein Uferbetretungsrecht ein, um die Fischerei ausüben zu können. Dieses Recht gilt grundsätzlich auch auf Campingplatzgeländen, weshalb du keine gesonderte Genehmigung des Betreibers benötigst. Dennoch musst du auf die Gäste Rücksicht nehmen und darfst bestehende Anlagen nicht beschädigen.