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Fischerprüfung Hessen · Rechtskunde · Frage 54

Wo sind die Schonzeiten rechtlich geregelt?

AVorrangig in den Fischereigesetzen und Fischereiverordnungen der Bundesländer, ergänzend in unmittelbar geltenden Vorschriften der EU und des Bundes · richtig
BFür heimische Arten im Fischereigesetz, für nichtheimische Arten in der Artenschutzverordnung.
CInnerhalb des Hoheitsgebietes in Fischereiverordnungen der Bundesländer, außerhalb in unmittelbar geltenden EU-Verordnungen.
Warum · KI-ErklärungIn Deutschland ist das Fischereirecht Ländersache, weshalb die Schonzeiten primär in den jeweiligen Landesfischereigesetzen und Landesfischereiverordnungen festgeschrieben sind. Darüber hinaus können übergeordnete Bestimmungen des Bundes oder der Europäischen Union, beispielsweise zum Artenschutz, diese Regelungen ergänzen oder strengere Vorgaben machen.