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Fischerprüfung Hessen · Rechtskunde · Frage 65

Dürfen Fische aus dem Setzkescher wieder zurück ins Wasser gesetzt werden?

ANur Weißfische
BJa
CNein · richtig
Warum · KI-ErklärungIn den Setzkescher gehälterte Fische sind für die Verwertung bestimmt und dürfen nicht mehr zurückgesetzt werden. Ein nachträgliches Freilassen widerspricht dem Tierschutzgesetz, da das Fangen und Hältern ohne die Absicht zur Verwertung keinen vernünftigen Grund darstellt. Du musst gehälterte Fische daher waidgerecht töten und mitnehmen.