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Fischerprüfung Hessen · Rechtskunde · Frage 59

Bedarf ein Fischereipachtvertrag der Schriftform?

ANein
BJa · richtig
CNur wenn er für mehr als 12 Monate abgeschlossen wird
Warum · KI-ErklärungEin Fischereipachtvertrag muss immer schriftlich abgeschlossen werden, damit er rechtlich gültig ist. Eine mündliche Vereinbarung reicht unabhängig von der geplanten Pachtdauer nicht aus. Diese gesetzliche Formvorschrift dient der Rechtssicherheit für beide Vertragsparteien.