Dürfen gentechnisch veränderte Fische in der freien Natur als Besatzmaterial verwendet werden?
Warum · KI-ErklärungDas Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbietet das Ausbringen von gentechnisch veränderten Organismen in die freie Natur strikt. Dadurch sollen unkalkulierbare Risiken für die heimischen Fischbestände und das ökologische Gleichgewicht verhindert werden.