Start / Hessen /Rechtskunde / Frage 37
Fischerprüfung Hessen · Rechtskunde · Frage 37

Welche Fische dürfen ohne vorherige Betäubung getötet werden?

AAlle Karpfenartigen.
BAale und Plattfische. · richtig
CNur Aale.
Warum · KI-ErklärungFür Aale und Plattfische sieht das Tierschutzrecht eine Ausnahme von der allgemeinen Betäubungspflicht vor. Du darfst sie direkt durch einen gezielten Schnitt töten, der die Wirbelsäule durchtrennt und die inneren Organe öffnet. Bei allen anderen Fischen musst du vor dem eigentlichen Töten zwingend eine Betäubung durchführen.