Ein Dreizehnjähriger fischt ohne Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers ohne Fischereischein, aber mit gezahlter Fischereiabgabe. Darf er das?
Warum · KI-ErklärungIn Hessen darf ein Jugendlicher im Alter von 13 Jahren nur dann ohne eigenen Fischereischein angeln, wenn er einen Jugendfischereischein besitzt und von einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein begleitet wird. Allein das Bezahlen der Fischereiabgabe reicht nicht aus. Daher ist das Angeln in diesem Fall unzulässig.