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Fischerprüfung Hessen · Rechtskunde · Frage 85

Wer darf Fischereipachtverträge abschließen?

ANur der Landesfischereiverband
BNur ein Angelverein
CNatürliche oder juristische Personen nach § 15 Abs. 2 HFischG · richtig
Warum · KI-ErklärungFischereipachtverträge können sowohl von einzelnen Menschen als auch von juristischen Personen wie Vereinen oder Genossenschaften abgeschlossen werden, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Das Pachtrecht ist somit nicht exklusiv auf Angelvereine oder den Landesfischereiverband beschränkt.