Was versteht man im Wasserrecht unter dem Begriff Gemeingebrauch?
Warum · KI-ErklärungDer Gemeingebrauch erlaubt jedermann die unentgeltliche und erlaubnisfreie Nutzung oberirdischer Gewässer im Rahmen der Gesetze. Dazu zählen typischerweise Aktivitäten wie Baden, Tränken, Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen oder das Befahren mit kleinen Booten ohne Motor. Das Angeln gehört hingegen nicht zum Gemeingebrauch, da du dafür gesonderte fischereirechtliche Erlaubnisse benötigst.