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Fischerprüfung Hessen · Rechtskunde · Frage 34

Welche Eigentumsverhältnisse liegen bei Fischen in offenen Gewässern vor?

ASie gehören dem Grundstückseigentümer.
BSie sind herrenlos. · richtig
CSie gehören dem Grundstückseigentümer, wenn das Gewässer höchstens 3 Hektar groß ist. Bei größeren Wasserflächen sind sie herrenlos.
Warum · KI-ErklärungFische in offenen Gewässern gelten rechtlich als herrenlose Tiere, da sie sich frei bewegen können und niemandem gehören. Erst wenn du einen Fisch fängst und dir rechtmäßig aneignest, erlangst du das Eigentum an ihm.