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Fischerprüfung Hessen · Rechtskunde · Frage 53

Wo sind die Schonmaße rechtlich geregelt?

AInnerhalb des Hoheitsgebietes in Fischereiverordnungen der Bundesländer, außerhalb in unmittelbar geltenden EU-Verordnungen.
BFür heimische Arten im Fischereigesetz, für nichtheimische Arten in der Artenschutzverordnung.
CIn den jeweiligen Fischereigesetzen und Fischereiverordnungen der Länder oder im unmittelbar geltenden EU-Recht. · richtig
Warum · KI-ErklärungDas Fischereirecht liegt grundsätzlich in der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer, weshalb die Schonmaße vor allem in den jeweiligen Landesfischereigesetzen und den dazugehörigen Verordnungen festgelegt sind. Für bestimmte Gewässerbereiche oder wandernde Arten können jedoch auch direkt geltende Rechtsakte der Europäischen Union verbindliche Mindestmaße vorschreiben. Beide Ebenen bestimmen somit gemeinsam die rechtlichen Vorgaben für den Schutz der Fischbestände.