Wo sind die Schonmaße rechtlich geregelt?
Warum · KI-ErklärungDas Fischereirecht liegt grundsätzlich in der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer, weshalb die Schonmaße vor allem in den jeweiligen Landesfischereigesetzen und den dazugehörigen Verordnungen festgelegt sind. Für bestimmte Gewässerbereiche oder wandernde Arten können jedoch auch direkt geltende Rechtsakte der Europäischen Union verbindliche Mindestmaße vorschreiben. Beide Ebenen bestimmen somit gemeinsam die rechtlichen Vorgaben für den Schutz der Fischbestände.