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Fischerprüfung Hessen · Rechtskunde · Frage 1

An welchen wasserbaulichen Anlagen darf aufgrund fischereilicher Vorschriften grundsätzlich nicht geangelt werden?

AAn Schleusen und Anlegestellen.
BAn künstlichen Ufern mit einem Höhenunterschied von mehr als 1 m zur Wasseroberfläche.
CAn und in Fischwanderhilfen. · richtig
Warum · KI-ErklärungFischwanderhilfen wie Fischtreppen dienen dem ungehinderten Auf- und Abstieg der Fische und stellen sensible Nadelöhre dar. Um die Tiere bei ihren Wanderungen nicht zu stören oder leichtfertig zu erbeuten, ist das Angeln direkt an und in diesen Anlagen gesetzlich verboten.