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Fischerprüfung Hessen · Rechtskunde · Frage 76

Wie hoch kann die Geldbuße ausfallen, wenn ein Angler im Juli einen Gründling fängt und entnimmt?

AGar keine Geldbuße · richtig
BBis zu 3.000 EUR
CBis zu 10.000 EUR
Warum · KI-ErklärungDer Gründling ist in Hessen weder ganzjährig geschont noch unterliegt er einer Schonzeit oder einem Mindestmaß. Du begehst mit dem Fang und der Entnahme im Juli keine Ordnungswidrigkeit, weshalb auch keine Geldbuße verhängt wird.