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Fischerprüfung Hessen · Rechtskunde · Frage 81

Wann ist ein Eigentumsfischereirecht gegeben?

AWenn das Fischereirecht dem Gewässereigentümer zusteht · richtig
BWenn der Angelverein Pächter ist
CWenn das Fischereirecht nicht dem Gewässereigentümer zusteht
Warum · KI-ErklärungEin Eigentumsfischereirecht liegt vor, wenn das Recht zu fischen untrennbar mit dem Eigentum am Gewässergrundstück verbunden ist. Es steht somit direkt dem Gewässereigentümer zu und ist kein eigenständiges, vom Grundeigentum losgelöstes Recht. Wenn ein Verein das Gewässer nur pachtet, handelt es sich lediglich um eine Ausübung des Fischereirechts auf fremdem Grund.