Welche Fangbeschränkungen gelten für den Barsch?
Warum · KI-ErklärungFür den Flussbarsch sind im hessischen Fischereirecht weder eine Schonzeit noch ein Mindestmaß festgesetzt. Du darfst ihn daher grundsätzlich ganzjährig und ohne gesetzliche Größenbegrenzung beangeln. Beachte jedoch, dass Gewässerbewirtschafter in ihren Erlaubnisscheinen strengere eigene Regeln festlegen können.