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Fischerprüfung Hessen · Rechtskunde · Frage 82

Welche Fangbeschränkungen gelten für den Barsch?

ASchonzeit 01.03. bis 15.05.
BEntnahmemaß 20 - 50 cm
CKeine · richtig
Warum · KI-ErklärungFür den Flussbarsch sind im hessischen Fischereirecht weder eine Schonzeit noch ein Mindestmaß festgesetzt. Du darfst ihn daher grundsätzlich ganzjährig und ohne gesetzliche Größenbegrenzung beangeln. Beachte jedoch, dass Gewässerbewirtschafter in ihren Erlaubnisscheinen strengere eigene Regeln festlegen können.