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Fischerprüfung Hessen · Rechtskunde · Frage 61

Wer darf auf überfluteten Grundstücken fischen?

ADer Grundstückseigentümer und seine direkten Nachbarn
BAlle Bewohner der betreffenden Gemeinde
CDer Fischereiausübungsberechtigte und seine Helfer · richtig
Warum · KI-ErklärungDas Fischereirecht erstreckt sich bei Hochwasser auch auf die vorübergehend überfluteten Flächen. Daher dürfen dort nur der Fischereiausübungsberechtigte sowie seine Helfer den Fischfang ausüben. Grundstückseigentümer oder Anwohner erhalten durch die Überschwemmung kein Recht zur Fischerei.