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Fischerprüfung Hessen · Rechtskunde · Frage 55

Wo soll der Fischfang aus Gründen des Tierschutzes unterbleiben?

AAn Orten, an denen das sichere Anlanden eines Fisches nicht möglich ist. · richtig
BAn sehr flachen Stellen.
CAn Stellen mit hohem Wellengang.
Warum · KI-ErklärungAus Tierschutzgründen darfst du dort nicht angeln, wo du einen gehakten Fisch nicht waidgerecht und sicher anlanden kannst. Andernfalls riskierst du, dass das Tier unnötig leidet, abreißt oder beim Versuch der Landung schwer verletzt wird.