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Fischerprüfung Hessen · Rechtskunde · Frage 83

Gemeinschaftliches Fischen ist eine Veranstaltung, deren Zeitpunkt, Ort und Dauer durch Ausschreibung, Aushang oder sonstige Bekanntmachung vom Veranstalter festgelegt wird.

AMindestens 5 Personen
BMindestens 100 Personen
CMindestens 7 Personen · richtig
Warum · KI-ErklärungNach dem hessischen Fischereirecht liegt ein gemeinschaftliches Fischen vor, wenn mindestens sieben Personen an der organisierten Veranstaltung teilnehmen. Ab dieser festgelegten Teilnehmerzahl greifen die entsprechenden fischereirechtlichen Vorschriften für solche Veranstaltungen.