Wann darf der Edelkrebs / Flusskrebs gefangen werden?
Warum · KI-ErklärungDer Edelkrebs ist in Hessen ganzjährig geschont und darf daher zu keiner Zeit gefangen oder entnommen werden. Als stark bedrohte Art steht er unter besonderem Schutz, um die verbliebenen Bestände vor dem Aussterben zu bewahren.