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Fischerprüfung Hessen · Rechtskunde · Frage 66

Wann darf der Edelkrebs / Flusskrebs gefangen werden?

AVom 01.12. bis 31.01.
BWenn er sich häutet
CGar nicht, er unterliegt einem Fang- und Entnahmeverbot · richtig
Warum · KI-ErklärungDer Edelkrebs ist in Hessen ganzjährig geschont und darf daher zu keiner Zeit gefangen oder entnommen werden. Als stark bedrohte Art steht er unter besonderem Schutz, um die verbliebenen Bestände vor dem Aussterben zu bewahren.