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Fischerprüfung Hessen · Rechtskunde · Frage 73

Welche fischereiliche Maßnahme bedarf der behördlichen Genehmigung?

ADas Aufstellen von Reusen
BDas Fischen mit Zugnetzen
CDie Elektrofischerei · richtig
Warum · KI-ErklärungDie Elektrofischerei greift massiv in den Lebensraum der Fische ein und birgt erhebliche Risiken für die Tierwelt sowie den Anwender. Deshalb ist sie gesetzlich streng reglementiert und darf nur mit einer ausdrücklichen behördlichen Genehmigung durchgeführt werden. Herkömmliche Methoden wie der Einsatz von Reusen oder Zugnetzen erfordern im Rahmen des gültigen Fischereirechts keine gesonderte behördliche Einzelfallgenehmigung.