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Fischerprüfung Hessen · Rechtskunde · Frage 36

Welche Fanggeräte sind nach dem Fischereirecht grundsätzlich verboten?

ASchlepp- und Zugnetze.
BReusen und Langleinen.
CSchlingen, Reißangeln, Harpunen. · richtig
Warum · KI-ErklärungSchlingen, Reißangeln und Harpunen fügen Fischen erhebliche Qualen und schwere Verletzungen zu, weshalb sie aus Tierschutzgründen gesetzlich streng verboten sind. Netze, Reusen oder Langleinen hingegen gehören zu den traditionellen Geräten der Berufsfischerei und sind unter bestimmten Auflagen erlaubt.