Fischerprüfung Hessen · Gewässerökologie · Frage 117

Wer darf Fischbesatzmaßnahmen durchführen, sofern die Besatzmaßnahme sinnvoll ist?

AImmer der Gewässereigentümer.
BNur der Fischereiberechtigte / Fischereirechtsinhaber / Fischereipächter. · richtig
CJeder Erlaubnisscheininhaber
Warum · KI-ErklärungFischbesatzmaßnahmen sind Eingriffe in den Fischbestand, die ausschließlich Personen mit der tatsächlichen fischereilichen Bewirtschaftungsbefugnis zustehen. Daher dürfen nur Fischereiberechtigte, Rechtsinhaber oder Pächter Besatz durchführen. Reine Eigentümer des Gewässers ohne Fischereirecht oder einfache Erlaubnisscheininhaber besitzen diese Bewirtschaftungskompetenz nicht.