Das Angeln bei Nacht ist in offenen Gewässern verboten. Als Nachtzeit gilt vom 1. April bis 31. Oktober die Zeit von
Warum · KI-ErklärungIm saarländischen Fischereirecht ist die Nachtzeit für die Sommermonate vom 1. April bis zum 31. Oktober genau auf die Zeitspanne von 24:00 Uhr bis 4:00 Uhr festgelegt. In diesen vier Stunden greift das gesetzliche Nachtangelverbot in offenen Gewässern, während in den Wintermonaten abweichende Zeiten gelten.